Schulung von pflegenden Angehörigen

Die Schulung von pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Personen im häuslichen Bereich nach § 45 Abs.1 Sozialgesetzbuch XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird meist in Pflegekursen angeboten. Es ist jedoch möglich, die Schulung bei den Pflegebedürftigen direkt zu Hause durchzuführen.

Seit 2005 biete ich die häusliche Pflegeschulung an. Diese hat viele Vorteile für den Pflegebedürftigen, er erfährt sofort, worum es geht.  Wenn die Pflegeperson beispielsweise lernt, ihm auf weniger belastende Weise beim Aufstehen zu helfen, ist er daran beteiligt und verliert seine Angst vor dem Neuen. Er kann sogar lernen, dabei mitzuhelfen. Veränderungen werden ausprobiert. Es kann sofort erkannt werden ob die Veränderung hilfreich ist und ob der Pflegebedürftige sie akzeptiert.

Der Umfang der Schulung wird vorher mit der Pflegekasse geklärt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.  Die Kosten für die Schulung übernimmt die Pflegekasse.  Mit verschiedenen Pflegekassen habe ich Einzelverträge abgeschlossen, andere Pflegekassen übernehmen die Schulungskosten je nach Einzelfall.

 

 

 

Ziel dieser Schulung ist:

  •  Soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern

  •   Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern

  •   Körperliche und seelische Belastungen beim Pflegenden zu mindern

  • Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege zu vermitteln

 

        Inhalte der Schulung können sein

  • Beratung über Pflege- / und Hilfsmittel

  •  Erlernen von Prophylaxen und präventiven Maßnahmen

  •  Selbstpflege der pflegenden Angehörigen

  • Vermittlung und Kenntnisse von unterstützenden Hilfsangeboten

Bitte interessierte BKK-Mitglieder können sich bei ihrer BKK-Pflegekasse oder im Internet unter www.bkk-bv.de nach ISA - individuelle Schulung Angehöriger erkundigen.