Schulung von pflegenden Angehörigen
Die Schulung von pflegenden Angehörigen und
ehrenamtlichen Personen im häuslichen Bereich nach § 45 Abs.1
Sozialgesetzbuch XI ist eine Leistung der
Pflegeversicherung. Sie wird meist in Pflegekursen angeboten. Es ist jedoch
möglich, die Schulung bei den Pflegebedürftigen direkt zu Hause durchzuführen.
Seit 2005 biete ich die häusliche Pflegeschulung an.
Diese hat viele Vorteile für den Pflegebedürftigen, er erfährt sofort, worum es
geht. Wenn die Pflegeperson beispielsweise lernt, ihm auf weniger belastende
Weise beim Aufstehen zu helfen, ist er daran beteiligt und verliert seine Angst
vor dem Neuen. Er kann sogar lernen, dabei mitzuhelfen. Veränderungen werden
ausprobiert. Es kann sofort erkannt werden ob die Veränderung hilfreich ist und
ob der Pflegebedürftige sie akzeptiert.
Der Umfang der Schulung wird vorher mit der Pflegekasse
geklärt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Die
Kosten für die Schulung übernimmt die Pflegekasse. Mit verschiedenen
Pflegekassen habe ich Einzelverträge abgeschlossen, andere Pflegekassen
übernehmen die Schulungskosten je nach Einzelfall.
Ziel dieser Schulung ist:
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Soziales
Engagement im Bereich der Pflege zu fördern
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Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern
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Körperliche und seelische Belastungen beim Pflegenden zu mindern
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Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege zu
vermitteln
Inhalte der Schulung können sein
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Beratung über Pflege- / und Hilfsmittel
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Erlernen von Prophylaxen und präventiven Maßnahmen
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Selbstpflege der pflegenden Angehörigen
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Vermittlung und Kenntnisse von unterstützenden Hilfsangeboten
Bitte interessierte BKK-Mitglieder können sich bei ihrer BKK-Pflegekasse oder
im Internet unter www.bkk-bv.de nach ISA - individuelle Schulung
Angehöriger erkundigen.